Wo liegen die FSME-Risikogebiete im Jahr 2019?
Die neuen FSME-Risikogebiete im Jahr 2019 liegen in Niedersachsen, Sachsen und Bayern. Mittlerweile gelten fast alle Landkreise in Bayern und Baden-Württemberg als Risikogebiete. FSME-Risikogebiete gibt es zudem in Südhessen, Thüringen und Sachsen, einzelne Risikogebiete auch in Mittelhessen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Außerdem gibt es auch in nicht als FSME-Risikogebieten deklarierten Landkreisen immer wieder gemeldete Fälle von individuellen FSME-Erkrankungen, darunter NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Ein Risikogebiet definiert sich durch eine bestimmte Anzahl an FSME-Erkrankungen, die innerhalb einer Fünfjahresperiode in einem bestimmten Landkreis gemeldet wurden. Gezählt werden nur Erkrankungen, die auf einen Zeckenstich im jeweiligen Landkreis zurückzuführen sind.
Gesundheitliche Folgen einer FSME
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis ist eine Entzündung der Hirnhaut und des zentralen Nervensystems. Das Virus kann beim Stechen über den Speichel der Zecken auf den Menschen übertragen werden. Die Bezeichnung „Frühsommer“ ist dabei irreführend, weil Zecken fast das ganze Jahr über aktiv sind und das FSME-Virus verbreiten können. Die Krankheit verläuft typischerweise in zwei Stadien: Anfangs äußern sich grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Bei einem Großteil der Erkrankten ist die Erkrankung damit überstanden. Das Virus kann aber bei schwerwiegenden Krankheitsfällen die Hirnhaut und das zentrale Nervensystem des Menschen angreifen und schwere Langzeitfolgen wie Bewusstseins-, Sprach- und Schluckstörungen verursachen.
FSME-Fälle durch Impfquote senken
Die fünf neuen Landkreise sind eine Folge der zahlreichen FSME-Erkrankungen aus dem Jahr 2018. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 583 FSME-Erkrankungen gemeldet, das entspricht gegenüber 2017 einer Zunahme von knapp 20 Prozent. Die Mehrzahl (98 Prozent) der gemeldeten FSME-Erkrankten war gar nicht oder unzureichend geimpft. „Da es gegen die FSME keine ursächliche Behandlung gibt, die Krankheit aber schwere Folgen mit sich bringen kann, sind Vorsorgemaßnahmen gegen Zeckenstiche besonders wichtig“, erklärt Reisemediziner Prof. Dr. med. Tomas Jelinek. Zu den Vorsorgemaßnahmen zählen das Tragen langer Kleidung, das Einsprühen mit Repellents und das Absuchen des eigenen Körpers nach jedem Aufenthalt in der Natur. Eine FSME-Impfung, umgangssprachlich auch Zeckenschutzimpfung genannt, kann dazu beitragen, das Risiko einer FSME-Virusinfektion nach einem Zeckenstich zu reduzieren. „Empfehlenswert ist eine FSME-Impfung insbesondere für Personen, die in FSME-Risikogebieten leben oder sich aufgrund eines Urlaubs oder beruflich bedingt kurzfristig dort aufhalten und gegenüber Zecken exponiert sind“, ergänzt Jelinek.
Kostenübernahme der FSME-Impfung
Handelt es sich um eine Schutzimpfung für Menschen, die in FSME-Risikogebieten leben oder für deren Beruf eine FSME-Impfung empfohlen wird, trägt die Krankenkasse in der Regel die vollen Kosten. Auch bei Urlaubern, die in ein FSME-Risikogebiet reisen, bestehen gute Chancen auf Übernahme der Impfkosten. Das Centrum für Reisemedizin (CRM) hat aufgelistet, wie genau die FSME-Impfung als Kassenleistung geregelt ist.
Ablauf einer FSME-Impfung
Für einen mehrjährigen Impfschutz gegen FSME sind drei Impfungen erforderlich. Die ersten beiden erfolgen im Abstand von 1 bis 3 Monaten, die dritte – je nach FSME-Impfstoff – nach 5 oder 9 bis 12 Monaten. Danach ist eine erste FSME-Auffrischung nach 3 Jahren, anschließend je nach Alter und Impfstoff alle 3 bzw. 5 Jahre nötig, um bestmöglich vorgesorgt zu haben. Urlauber, die erst kurz vor ihrer Abreise an eine Impfung denken, können kurzfristig innerhalb weniger Wochen durch eine Schnellimmunisierung einen Impfschutz aufbauen. Außerdem empfiehlt die STIKO die Impfung bei Aufenthalten in Risikogebieten Europas. Ein FSME-Risiko besteht insbesondere in Nachbarländern wie Tschechien und Österreich sowie in der Schweiz und Polen.
1 Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin vom 14. Februar 2019/Nr. 7 (letzter Zugriff: 14.02.2019).